Allgemeine Geschäftsbedingungen von best practice e.V.
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
best practice führt als Veranstalter Fortbildungen basierend auf wissenschaftlichen Ergebnissen mit von ihm beauftragten Trainern durch. Dem Teilnehmer ist der Trainer und die Thematik des Seminars aus der Webseite oder dem jeweiligen Prospekt von best practice e.V. bekannt. Die Seminare werden nach dem aktuellen Stand der Technik vorbereitet und durchgeführt. Nach Absschluss der Fortbildung erhalten wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über ein Internet-Anmeldeformular, schriftlich oder fernmündlich. Mit dem Absenden des Formulars/der E-Mail erklärt sich der Absender mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden. Die Daten werden nach den entsprechenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes behandelt und ausschließlich im notwendigen Rahmen verwendet. Eine Datenweitergabe an Dritte zu Werbezwecken wird nur mit ausdrücklicher Genehmigung durchgeführt. Mit der Absendung erklärt sich der Absender bis auf Widerruf bereit, E-Mails durch best practice e.V. zu erhalten. Die Anmeldung zur Teilnahme am Seminar ist für den Teilnehmer verbindlich.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie von uns eine Rechnung über Teilnahmebeitrag. Diesen Teilnahmebeitrag überweisen Sie bitte innehrhalb von 14 Tagen auf unser Konto:
best practice e.V., Sparkasse Gelsenkirchen Kto. 139019596, BLZ 42050001
§ 4 Rücktritt, Umbuchung und Ersatzteilnehmer
a) Rücktritt
Der Rücktritt vom Seminar ist nur in Schriftform - auch per Telefax und E-Mail möglich. Der Rücktritt kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen bis 14 Arbeitstage nach der Anmeldung erklärt werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Telefax als oder des Internet Formulars per E-Mail.
Im Falle eines Rücktritts von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Seminarkosten. Danach ist im Falle des Rücktritts die gesamte Seminargebühr fällig. Stornogebühren entstehen nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden von best practice e.V. niedriger ist, als die erhobene Stornogebühr. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung, fällt die volle Seminargebühr an. Bei einer kurzfristigen Seminaranmeldungen, bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
b) Umbuchungen
Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn können Umbuchungen vorgenommen werden. Diese werden pauschal mit 50 Euro berechnet. Umbuchungen können nur einmalig vorgenommen werden, das 14-tägige Rücktrittsrecht nach Umbuchung ist hierbei ausgeschlossen.
Folgende Umbuchungen sind möglich:
- - Eine Umbuchung auf ein Seminar des gleichen Inhalts zu einem späteren Zeitpunkt.
- - Eine Umbuchung auf ein Seminar mit geringerem Preis, die Preisdifferenz ist nicht erstattungsfähig.
- - Eine Umbuchung auf ein Seminar mit höherem Preis, die Preisdifferenz muss aufbezahlt werden (auch bei gleichem Thema).
c) Ersatzteilnehmer
Es können kostenfrei Ersatzteilnehmer benannt werden. Ersatzteilnehmer müssen umgehend schriftlich mit allen Anmeldedaten an best practice e.V. gemeldet werden.
§ 5 Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
best practice ist berechtigt, Teilnehmer vor dem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zu 100% zurück erstattet. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet. Der Seminarleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 6 Absage durch den Veranstalter / Ausfall des Trainers
Das Seminar kann aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmeranzahl, Ausfall des Trainers durch Unfall oder Krankheit, o.ä.) vom Veranstalter abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich, schriftlich, ansonsten per E-Mail oder telefonisch. Bereits erfolgte Zahlungen werden durch best practice e.V. unverzüglich zurückgezahlt. Weitere Schadensersatzansprüche des Teilnehmers können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer Erkrankung des Trainers oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die den Einsatz des angegebenen Trainers unmöglich machen, ist best practice e.V. ermächtigt, einen anderen, qualifizierten Referenten für das betroffene Seminar einzusetzen.
§ 7 Seminarunterlagen und Copyright, Markenschutz
Alle Unterlagen, Videos, Audio-CDs, Inhalte der Webseite u.s.w. die durch best practice e.V. Verfügung gestellt werden, beinhalten das Copyright von best practice e.V. Die Unterlagen, Videos, Audio-CDs, Inhalte der Webseite, u.s.w. dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung, auch nicht auszugsweise, in irgendeiner Form weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für eigene Seminare verwendet werden.
§ 8 Buchung / Reservierung von Hotelzimmern
Für die Reservierung und Buchung von Hotelzimmern ist der Teilnehmer selbst zuständig. Ersatzansprüche bei unverschuldetem Ausfall oder Absage des Seminars können nicht geltend gemacht werden.
§ 10 Zahlung
Die Zahlung muss bis 21 Tage vor Seminarbeginn durch Überweisung auf das Konto von best practice e.V. eingegangen sein. Beträgt die Zeit zwischen Anmeldung und Seminarbeginn weniger als 21 Tage, so ist der vollständige Betrag sofort fällig. Entscheidend ist der Geldeingang auf unserem Konto. Der Teilnehmer erhält eine Rechnung. Das Recht auf Teilnahme am Seminar besteht nur bei vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages.
§ 11 Scientology
Der Vorstand von best practice e.V. und die vermittelten Trainer versichern hiermit an Eides statt, daß weder er, noch sie jemals Kurse von Scientology besucht haben und er bzw. sein Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten. Weder der Vorstand von best practice e.V. noch die vermittelten Trainer/innen werden in der Tochnologie von L. Ron Hubbard geschult und besuchen auch keine Kurse/Seminare oder Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard.
§ 12 Haftungsausschluß
Der Vorstand von best practice e.V. und die vermittelten Trainer/innen haften nicht bei Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Für den Versicherungsschutz (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§ 15 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für best practice e.V. ist Duisburg.
Haftungsausschluss auf Web-Site vermerkt:
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